Erwägungsgrund 10 32009R1069
Der Wissenschaftliche Lenkungsausschuss, der 2002 durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ersetzt wurde, hat eine Reihe von Gutachten zu tierischen Nebenprodukten erstellt. In diesen Gutachten wird gezeigt, dass es erforderlich ist, die wichtigsten Grundsätze der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 beizubehalten, insbesondere den Grundsatz, dass Nebenprodukte von Tieren, die für den menschlichen Verzehr nicht geeignet sind, nicht in die Futtermittelkette gelangen sollten. Allerdings dürfen diese tierischen Nebenprodukte eingesammelt und unter Beachtung bestimmter gesundheitsbezogener Vorschriften bei der Herstellung technischer oder industrieller Produkte verwendet werden.