Erwägungsgrund 31 32009R1069
Wegen des hohen Risikos für die menschliche Gesundheit sollten tierische Nebenprodukte, von denen ein Risiko transmissibler spongiformer Enzephalopathien (TSE) ausgeht, insbesondere nicht für Futtermittel verwendet werden. Diese Beschränkung sollte auch für Wildtiere gelten, die Krankheiten übertragen könnten. Die Beschränkung hinsichtlich der Verfütterung von tierischen Nebenprodukten, von denen ein TSE-Risiko ausgeht, sollte unbeschadet der Vorschriften über die Verfütterung in der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 gelten.