Erwägungsgrund 7 32009R1069
In der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 legten das Europäische Parlament und der Rat Gemeinschaftshygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte fest. Auf der Grundlage wissenschaftlicher Gutachten und als eine Maßnahme gemäß dem Weißbuch der Kommission vom 12. Januar 2000 zur Lebensmittelsicherheit wurden mit der genannten Verordnung Vorschriften erlassen, die die Sicherheit der Lebensmittel- und Futtermittelkette gewährleisten sollen und die Gemeinschaftsvorschriften über Lebensmittel und Futtermittel ergänzen. Mit diesen Vorschriften wurde der Schutz gegen die Risiken durch tierische Nebenprodukte bedeutend verbessert.