Erwägungsgrund 11 32009R1069
In den Schlussfolgerungen, die der Ratsvorsitz im Dezember 2005 zum Bericht der Kommission vom 21. Oktober 2005 annahm, und in den darauf folgenden Anhörungen durch die Kommission wurde hervorgehoben, dass die Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 verbessert werden sollten. Die Hauptziele der Vorschriften über tierische Nebenprodukte, also die Begrenzung von Risiken für die Gesundheit von Mensch und Tier und der Schutz der Sicherheit der Lebensmittel- und Futtermittelkette, sollten klar formuliert werden. Die Vorschriften der vorliegenden Verordnung sollten es ermöglichen, die genannten Ziele zu erreichen.