Erwägungsgrund 67 32009R1069
Damit die Rechtssicherheit verbessert wird, und im Hinblick auf das allgemeine Ziel der Kommission, die Gemeinschaftsvorschriften zu vereinfachen, sollte in dieser Verordnung ein kohärenter Rechtsrahmen festgelegt werden; hierbei sollten die Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 sowie die Erfahrungen und Fortschritte berücksichtigt werden, die seit dem Inkrafttreten der genannten Verordnung gemacht wurden. Die Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 sollte daher aufgehoben und durch die vorliegende Verordnung ersetzt werden.