Erwägungsgrund 55 32009R1069
Zur Begrenzung möglicher Risiken können eine Drucksterilisation und die Erfüllung zusätzlicher Beförderungsbedingungen verlangt werden. Damit die Rückverfolgbarkeit und die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten, die die Versendung von tierischen Nebenprodukten oder Folgeprodukten überwachen, gewährleistet wird, sollte das mit der Entscheidung 2004/292/EG der Kommission eingeführte TRACES-System dafür genutzt werden, Informationen über die Versendung von Material und Fleisch- und Knochenmehl der Kategorien 1 und 2 oder von aus Material der Kategorie 1 und 2 gewonnenem tierischen Fett und von aus Material der Kategorie 3 verarbeitetem tierischen Eiweiß bereitzustellen; für Material, das in der Regel in kleinen Mengen für Forschungs-, Bildungs-, Kunst- oder Diagnosezwecke versandt wird, sollten besondere Bedingungen festgelegt werden, um die Beförderung dieses Materials innerhalb der Gemeinschaft zu erleichtern. Bilaterale Vereinbarungen zur Erleichterung der Kontrolle des Materials, das zwischen Mitgliedstaaten mit einer gemeinsamen Grenze transportiert wird, sollten unter besonderen Umständen gestattet sein.