Erwägungsgrund 72 32009R1069
Aus Gründen der Effizienz sollten für den Erlass von Vorschriften über die Versendung tierischer Nebenprodukte aus Haltungsbetrieben, Anlagen oder Gebieten, die Beschränkungen unterliegen, die normalerweise auf das Regelungsverfahren mit Kontrolle anwendbaren Fristen verkürzt werden. Aus Gründen der Dringlichkeit ist es notwendig, das Dringlichkeitsverfahren nach Artikel 5a Absatz 6 des Beschlusses 1999/468/EG zur Annahme von Maßnahmen zur Änderung des Endpunktes in der Fertigungskette für bestimmte Produkte anzuwenden —