Erwägungsgrund 41 32014R0514
Die Wirksamkeit der unterstützten Maßnahmen hängt auch von der Evaluierung dieser Maßnahmen und der Verbreitung ihrer Ergebnisse ab. Die diesbezüglichen Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten und der Kommission und die Modalitäten, mit denen die Zuverlässigkeit der Evaluierung und die Qualität der betreffenden Informationen gewährleistet werden, sollten festgelegt werden.