Erwägungsgrund 43 32014R0514
Die Kommission sollte zur Anwendung dieser Verordnung, einschließlich zur Ausarbeitung von delegierten Rechtsakten, Experten aus allen Mitgliedstaaten konsultieren.
Die Kommission sollte zur Anwendung dieser Verordnung, einschließlich zur Ausarbeitung von delegierten Rechtsakten, Experten aus allen Mitgliedstaaten konsultieren.