Erwägungsgrund 6 32014R0514
Ein gemeinsamer Rechtsrahmen sollte die Grundsätze der Unterstützung sowie die Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten und der Kommission bei der Anwendung dieser Grundsätze einschließlich der Prävention und Feststellung von Unregelmäßigkeiten und Betrug regeln.