Erwägungsgrund 21 32014R0514
Die Verpflichtungen der Mitgliedstaaten bezüglich der Verwaltungs- und Kontrollsysteme sowie der Prävention, Aufdeckung und Korrektur von Unregelmäßigkeiten und Verstößen gegen das Unionsrecht sollten spezifiziert werden, um eine effiziente und ordnungsgemäße Durchführung ihrer nationalen Programme zu gewährleisten.