Verordnung (EU) Nr. 514/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 zur Festlegung allgemeiner Bestimmungen für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds und das Instrument für die finanzielle Unterstützung der polizeilichen Zusammenarbeit, der Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung und des Krisenmanagements
Solche Finanzmittel der Union könnten wirksamer und gezielter eingesetzt werden, wenn die Kofinanzierung förderfähiger Maßnahmen auf strategischen Mehrjahresprogrammen beruhen würde, die von den einzelnen Mitgliedstaaten im Dialog mit der Kommission erstellt werden.
Erwägungsgrund 7 32014R0514Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen