Verordnung (EU) Nr. 514/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 zur Festlegung allgemeiner Bestimmungen für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds und das Instrument für die finanzielle Unterstützung der polizeilichen Zusammenarbeit, der Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung und des Krisenmanagements
Die Mitgliedstaaten sollten umfassend von den Kenntnissen, dem Sachverstand und den Erfahrungen Gebrauch machen, die öffentliche und/oder private Einrichtungen bei der Ausführung früherer Fonds im Bereich Inneres erworben haben.
Erwägungsgrund 23 32014R0514Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen