Erwägungsgrund 2 32014R0514
Notwendig ist ein integriertes Konzept zur Bewältigung von Problemen, die sich aus dem durch Migration und Asylanträge entstehenden Druck und in Bezug auf die Verwaltung der Außengrenzen der Union ergeben, wobei für die uneingeschränkte Wahrung des Völkerrechts und der Menschenrechtsvorschriften, auch bei Maßnahmen, die in Drittländern durchgeführt werden, Sorge getragen, Solidarität zwischen allen Mitgliedstaaten geübt und ein Bewusstsein für das Erfordernis, die nationalen Verantwortlichkeiten bei gleichzeitiger eindeutiger Festlegung der Aufgaben zu respektieren, gezeigt werden muss.