Erwägungsgrund 61 32015R1017
Zwar sollten die Preisbildungsgrundsätze der EIB befolgt werden, bei der Höhe der Preise für EFSI-Geschäfte sollten aber auch Marktversagen und Marktlücken sowie die Notwendigkeit, zusätzliche Investitionen zu stimulieren, berücksichtigt werden. Die Einnahmen des EFSI, die der EU-Garantie zugewiesen werden, sollten zu der Haushaltsdeckung für die EU-Garantie beitragen.