Erwägungsgrund 31 32015R1017
Um dem EFSI die Förderung von Investitionen zu ermöglichen, sollte die Union eine EU-Garantie bereitstellen, deren Höhe zu keinem Zeitpunkt 16000000000 EUR überschreiten sollte. Bei einer Bereitstellung auf Portfoliobasis sollte der Garantiebetrag je nach Art des Instruments — beispielsweise Darlehen, Eigenkapital oder Garantie — auf einen prozentualen Anteil des Portfolios der ausstehenden Zusagen begrenzt werden. Im Falle der Kombination der EU-Garantie mit den von der EIB bereitzustellenden 5000000000 EUR wird erwartet, dass die EFSI-Förderung voraussichtlich 60800000000 EUR an zusätzlichen EIB- und EIF-Investitionen ermöglicht. Von diesen vom EFSI geförderten Betrag in Höhe von 60800000000 EUR wird erwartet, dass er innerhalb von drei Jahren ab dem Inkrafttreten dieser Verordnung in der Union weitere Investitionen im Gesamtumfang von 315000000000 EUR anstößt. Die Beteiligung von Mitgliedstaaten an der Umsetzung der Investitionsoffensive ist wünschenswert, um ihre Wirkung zu erhöhen. Wird ein Vorhaben ohne Inanspruchnahme der dafür bereitgestellten Garantie abgeschlossen, sollte diese Garantie für neue Geschäfte verwendet werden können.