Erwägungsgrund 56 32015R1017
Die Mitgliedstaaten sollten in enger Zusammenarbeit mit den regionalen und lokalen Gebietskörperschaften zur Errichtung und Verwaltung des Vorhabenportals auch dadurch beitragen können, dass sie der Kommission Informationen über Investitionsvorhaben in ihrem Hoheitsgebiet übermitteln. Vor Beginn der Errichtung des Vorhabenportals sollte die Kommission unter Beteiligung der EIB angemessene Konsultationen mit den Mitgliedstaaten, Experten und Interessenträgern zu den Grundsätzen und Leitlinien für in das Vorhabenportal aufzunehmende Vorhaben, einschließlich Mechanismen zur Vermeidung einer Veröffentlichung von Vorhaben, die die nationale Sicherheit beeinträchtigen könnten, und zu dem Muster für die Veröffentlichung von Informationen über einzelne Vorhaben führen.