Erwägungsgrund 38 32015R1017
Der EFSI sollte die Möglichkeit haben, private Fondsstrukturen, wie die europäischen langfristigen Investmentfonds (ELTIF), zu unterstützen. ELTIF, die die Anforderungen der Verordnung (EU) 2015/760 des Europäischen Parlaments und des Rates erfüllen, legen den Schwerpunkt auf langfristige Anlageklassen, wodurch sie eine ergänzende Möglichkeit für öffentliche oder privat-öffentliche Investitionen in die Wirtschaft im weiteren Sinne darstellen können. Aufgrund ihrer Anlagepolitik können ELTIF die ihnen zugewiesene Rolle als vorrangige Instrumente für die Verwirklichung der Investitionsoffensive erfüllen. Die Kommission sollte ihre Verfahren für alle Anträge von ELTIF auf Finanzierung durch die EIB priorisieren und optimieren.