Erwägungsgrund 53 32015R1017
Alle Einzahlungen in den Garantiefonds und Haushaltsbeschlüsse, die anderweitig mit dem Geschäftsbetrieb des EFSI im Zusammenhang stehen, sollten uneingeschränkt mit dem mehrjährigen Finanzrahmen vereinbar sein und durch das Europäische Parlament und den Rat im Wege des jährlichen Haushaltsverfahrens genehmigt werden.