Verordnung (EU) 2015/1017 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2015 über den Europäischen Fonds für strategische Investitionen, die europäische Plattform für Investitionsberatung und das europäische Investitionsvorhabenportal sowie zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1291/2013 und (EU) Nr. 1316/2013 — der Europäische Fonds für strategische Investitionen
Der EFSI sollte auf Investitionen abzielen, von denen wirtschaftliche Tragfähigkeit und technische Durchführbarkeit erwartet wird, was durch eine Kosten-Nutzen-Analyse nach Unionsstandards bestätigt ist. Gleichzeitig sollten die Investitionen die besonderen Anforderungen an eine EFSI-Finanzierung erfüllen.
Erwägungsgrund 27 32015R1017Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen