Erwägungsgrund 39 32015R1017
Dritte sollten in der Lage sein, Vorhaben gemeinsam mit dem EFSI kozufinanzieren, entweder auf Basis der einzelnen Vorhaben oder über Investitionsplattformen.
Dritte sollten in der Lage sein, Vorhaben gemeinsam mit dem EFSI kozufinanzieren, entweder auf Basis der einzelnen Vorhaben oder über Investitionsplattformen.