Erwägungsgrund 12 32015R1017
Das Investitionsumfeld in der Union sollte verbessert werden, indem Investitionsschranken beseitigt werden, sichergestellt wird, dass nicht danach diskriminiert wird, ob die Vorhaben privat oder öffentlich geleitet werden, der Binnenmarkt gestärkt und die Vorhersehbarkeit von Regulierungsmaßnahmen verbessert wird. Die Kommission hat in ihrer Mitteilung „Arbeitsprogramm der Kommission für 2015: Ein neuer Start“ erklärt, dass „die Senkung der Regulierungslasten bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung eines hohen Sozial-, Gesundheits- und Umweltschutzniveaus und der Wahlfreiheit der Verbraucher“ politischen Vorrang hat und dass sie „bestehende Regeln überarbeiten [wird], damit sie zu Arbeitsplätzen und Wachstum beitragen“. Die Kommission und die Mitgliedstaaten sollten diese Aufgabe unverzüglich angehen. Diese begleitenden Arbeiten sollten der Arbeit des EFSI und allgemein den Investitionen in der gesamten Union zugute kommen.