Erwägungsgrund 5 32015R1017
Während der gesamten Wirtschafts- und Finanzkrise hat die Union insbesondere durch Initiativen im Rahmen der Strategie Europa 2020, die den Weg zu einem intelligenten, nachhaltigen und integrativen Wachstum weisen, und durch das Europäische Semester für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik Anstrengungen zur Förderung des Wachstums unternommen. Auch die Europäische Investitionsbank (EIB) hat unter anderem durch eine Kapitalerhöhung im Januar 2013 ihre Rolle bei der Ankurbelung und Förderung von Investitionen in der Union verstärkt. Um sicherzustellen, dass dem Investitionsbedarf und den makroökonomischen Bedürfnissen der Union angemessen Rechnung getragen, die am Markt verfügbare Liquidität effizient genutzt und der Einsatz dieser Liquidität zur Finanzierung tragfähiger Investitionsvorhaben begünstigt wird, sind noch weitere Maßnahmen erforderlich.