Erwägungsgrund 58 32015R1017
Um die Rechenschaftslegung gegenüber den europäischen Bürgerinnen und Bürgern zu gewährleisten, sollte die EIB dem Europäischen Parlament und dem Rat regelmäßig über die Fortschritte, Auswirkungen und Geschäfte des EFSI berichten, insbesondere über die Zusätzlichkeit von Geschäften, die vom EFSI durchgeführt wurden, im Verhältnis zu den normalen EIB-Geschäften, einschließlich Sondertätigkeiten. Der Vorsitz des Lenkungsrats und der geschäftsführende Direktor sollten auf Verlangen des Europäischen Parlaments an Anhörungen teilnehmen und innerhalb eines festgelegten Zeitraums Fragen beantworten. Die Kommission sollte regelmäßig über die Lage des Garantiefonds Bericht erstatten.