Erwägungsgrund 52 32015R1017
Der Garantiefonds soll einen Liquiditätspuffer bilden, der den Gesamthaushalt der Union gegen Verluste absichert, die der EFSI bei der Verfolgung seiner Ziele erleidet. Nach den Erfahrungen, die bislang mit Investitionen der vom EFSI zu fördernden Art gemacht wurden, sollte die Mittelausstattung des Garantiefonds einem Anteil von 50 % an den Gesamtverpflichtungen der EU-Garantie entsprechen.