Erwägungsgrund 40 32015R1017
Um Investitionen sowohl auf nationaler als auch auf regionaler Ebene zu mobilisieren, sollte die EIB nationalen Förderbanken oder -instituten und Investitionsplattformen oder -fonds eine Garantie unter der Rückgarantie der EU-Garantie gewähren können, wobei nach Möglichkeit eine Eigenkapitalerleichterung anzustreben ist. Solche Geschäfte sollten als EFSI-Geschäfte gelten.