Erwägungsgrund 51 32015R1017
Zur Deckung der Risiken, die mit der EU-Garantie für die EIB verbunden sind, sollte ein Garantiefonds (im Folgenden „Garantiefonds“) errichtet werden. Zum Aufbau dieses Garantiefonds sollten nach und nach Mittel aus dem Gesamthaushalt der Union eingezahlt werden. Anschließend sollten dem Garantiefonds auch Einnahmen aus EFSI-geförderten Vorhaben sowie die Beträge zufließen, die in Fällen, in denen der Garantiefonds seinen Verpflichtungen aus der Garantie gegenüber der EIB bereits nachgekommen ist, von säumigen Schuldnern eingezogen werden. Etwaige Überschüsse im Garantiefonds, die sich durch eine Anpassung des Zielbetrags oder Zahlungen ergeben, die den Zielbetrag nach einer vollständigen Wiederauffüllung der EU-Garantie auf ihren ursprünglichen Betrag von 16000000000 EUR übersteigen, sollten als interne zweckgebundene Einnahmen wieder dem Gesamthaushalt der Union zufließen, damit Haushaltslinien, die unter Umständen als Quelle für eine Umschichtung auf den Garantiefonds verwendet wurden, wieder aufgefüllt werden.