Erwägungsgrund 42 32015R1017
Der EFSI sollte laufende regionale, nationale oder auf Unionsebene angesiedelte Programme, aber auch die bestehenden EIB-Geschäfte und -Tätigkeiten ergänzen und erweitern. In diesem Zusammenhang sollte dazu ermutigt werden, alle bestehenden und zugewiesenen Unionsressourcen in vollem Umfang gemäß den geltenden Vorschriften zu nutzen. Sofern alle maßgeblichen Förderkriterien erfüllt sind, sollten die Mitgliedstaaten auf alle Arten von Unionsfinanzierung zurückgreifen können, um zur Finanzierung förderfähiger, unter die EU-Garantie fallender Vorhaben beizutragen und nationale Förderbanken oder -institute oder Investitionsplattformen oder -fonds zu unterstützen. Die Flexibilität dieser Vorgehensweise dürfte die Attraktivität der vom EFSI anvisierten Investitionsbereiche für Investoren stark erhöhen.