Erwägungsgrund 42 32018R0858
Die Übereinstimmung der Produktion ist einer der Eckpfeiler des EU-Typgenehmigungssystems, und deshalb sollten die vom Hersteller zu ihrer Sicherstellung getroffenen Vorkehrungen von der zuständigen Behörde oder von einem zu diesem Zweck benannten ausreichend qualifizierten technischen Dienst genehmigt sowie unabhängig und regelmäßig nachgeprüft werden. Darüber hinaus sollten die Genehmigungsbehörden sicherstellen, dass die kontinuierliche Übereinstimmung der betroffenen Kfz-Produkte nachgeprüft wird.