Erwägungsgrund 47 32018R0858
Hersteller von Kleinserienfahrzeugen sollte durch alternative Typgenehmigungsmodelle angemessene Flexibilität verschafft werden. Diese Hersteller sollten die Vorteile des Binnenmarktes der Union nutzen können, sofern ihre Fahrzeuge die besonderen EU-Typgenehmigungsanforderungen für Kleinserienfahrzeuge erfüllen. In bestimmten begrenzten Fällen ist es angemessen, eine nationale Kleinserien-Typgenehmigung zuzulassen. Damit es nicht zu Missbrauch kommt, sollten vereinfachte Verfahren für Kleinserienfahrzeuge nur zur Anwendung kommen, wenn im Rahmen dieser Verordnung eine sehr geringe Anzahl von Fahrzeugen produziert wird. Es ist daher erforderlich, den Begriff der in Kleinserien hergestellten Fahrzeuge genau durch die Zahl der hergestellten Fahrzeuge, die zu erfüllenden Anforderungen und die Voraussetzungen für das Inverkehrbringen dieser Fahrzeuge zu definieren. Ebenso wichtig ist es, ein alternatives Genehmigungsschema für einzelne Fahrzeuge festzulegen, insbesondere um für die Typgenehmigung von in mehreren Stufen hergestellten Fahrzeugen ausreichend Spielraum zu lassen.