Erwägungsgrund 22 32018R0858
Um die Wirksamkeit der Bewertung der Kommission bei gleichzeitiger Minimierung des Verwaltungsaufwands zu gewährleisten, ist es wichtig, dass die Genehmigungsbehörden und die Kommission bei der Bewertung, insbesondere bei der Vor-Ort-Bewertung der jeweiligen Genehmigungsbehörde, effizient zusammenarbeiten. Die Bewertungen der Kommission sollten nach Maßgabe des anzuwendenden Rechts, unter Berücksichtigung- unter anderem- der Arbeitszeiten oder der Sprache der nationalen Behörden, vorgenommen werden. Die durch die Bewertung entstehenden Kosten sollten von der Kommission getragen werden; das gilt auch für die Kosten im Zusammenhang mit der Übersetzung von Dokumenten.