Erwägungsgrund 60 32018R0858
Im Interesse der Klarheit, Rationalität und Vereinfachung sollte die Richtlinie 2007/46/EG durch die vorliegende Verordnung aufgehoben und ersetzt werden. Mit dem Erlass dieser Verordnung wird sichergestellt, dass Bestimmungen unmittelbar anwendbar sind und dass sie rechtzeitig und effizienter aktualisiert werden können, um die Entwicklung der Regelungen im Rahmen des Geänderten Übereinkommens von 1958 besser zu berücksichtigen.