Erwägungsgrund 19 32018R0858
Um sicherzustellen, dass die von den technischen Diensten bereitgestellten Prüfungen und Berichte nicht durch unrechtmäßige Umstände beeinflusst werden, ist es wichtig, dass die Organisation und Arbeitsweise technischer Dienste vollkommen unparteilich und unabhängig sind. Damit technische Dienste ihre Aufgaben kohärent und systematisch ausführen können, sollten sie über eine zufriedenstellende Führungsstruktur verfügen, einschließlich Bestimmungen zur Wahrung des Berufsgeheimnisses. Damit die technischen Dienste ihre Arbeit ordnungsgemäß ausführen können, sollten ihre Mitarbeiter jederzeit den angemessenen Kenntnisstand, die Befähigung und die Unabhängigkeit vorweisen können.