Erwägungsgrund 12 32018R0858
Im Fall einer Mehrstufen-Typgenehmigung ist es von wesentlicher Bedeutung, dass festgestellt wird, dass die vor der letzten Fertigungsstufe vorgenommenen Änderungen das Funktionieren typengenehmigter Systeme, Bauteile oder selbstständiger technischer Einheiten nicht auf eine Art und Weise beeinträchtigen, durch die die bereits erteilte Typgenehmigung ihre Gültigkeit verlieren würde.