Erwägungsgrund 43 32018R0858
Damit Typgenehmigungen ihre Gültigkeit behalten, muss der Hersteller die Behörde, die seinen Fahrzeugtyp genehmigt hat, über alle Änderungen der Merkmale des Typs oder der für diesen Typ geltenden Leistungswerte bei der Sicherheit und des Umweltschutzes unterrichten, sodass nachgeprüft werden kann, dass der Fahrzeugtyp weiterhin sämtliche anwendbaren Anforderungen erfüllt. Des Weiteren sollten die Bedingungen für die Änderung von Typgenehmigungen geklärt werden, um sicherzustellen, dass die Verfahren unionsweit einheitlich angewendet und die Typgenehmigungsanforderungen unionsweit durchgesetzt werden, um insbesondere die strikte Einhaltung der Vorschriften, in denen zwischen geänderten und neuen Typgenehmigungen unterschieden wird, sicherzustellen. Um sicherzustellen, dass die jüngsten Anforderungen bei allen neuen Fahrzeugen zu einem bestimmten Zeitpunkt umgesetzt werden ist es wichtig, dass die in Anhang II aufgeführten Rechtsakte nicht nur einen Zeitpunkt für die Anwendung neuer Anforderungen auf neue Typgenehmigungen, sondern auch einen Zeitpunkt enthalten, ab dem neue Anforderungen für die Bereitstellung auf dem Markt, die Zulassung oder Inbetriebnahme von Fahrzeugen, Systemen, Bauteilen oder selbstständigen technischen Einheiten verbindlich werden.