Erwägungsgrund 57 32018R0858
Die Mitgliedstaaten sollten Regeln darüber festlegen, welche Sanktionen bei einem Verstoß gegen diese Verordnung zu verhängen sind, und sollten für die Durchsetzung dieser Regeln sorgen. Diese Sanktionen sollten wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein. Insbesondere dem Sicherheits-, Gesundheits- oder Umweltrisiko ist Rechnung zu tragen, das von der Zahl der auf dem Markt verfügbaren nicht übereinstimmenden Fahrzeuge, Systeme, Bauteile oder selbstständigen technischen Einheiten ausgehen könnte. Zur Überwachung der einheitlichen Umsetzung dieser Regeln sollten die Mitgliedstaaten der Kommission jährlich die verhängten Geldbußen melden.