Erwägungsgrund 50 32018R0858
Unbeschränkter Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen mittels eines vereinheitlichten Formats zum Auffinden technischer Informationen und ein wirksamer Wettbewerb auf dem Markt für Dienstleistungen zur Bereitstellung solcher Informationen sind für ein besseres Funktionieren des Binnenmarkts notwendig, insbesondere für den freien Warenverkehr, die Niederlassungsfreiheit und die Dienstleistungsfreiheit. Die Anforderungen an die Bereitstellung von Reparatur- und Wartungsinformationen sind bislang in den Verordnungen (EG) Nr. 715/2007 und (EG) Nr. 595/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates festgeschrieben. Diese Anforderungen sollten in der vorliegenden Verordnung konsolidiert, und die Verordnungen (EG) Nr. 715/2007 und (EG) Nr. 595/2009 sollten entsprechend geändert werden..