Erwägungsgrund 14 32018R0858
Die Benennung und Überwachung technischer Dienste durch die Mitgliedstaaten nach detaillierten und strengen Kriterien sollte daher durch eine Aufsicht auf Unionsebene kontrolliert werden, unter anderem als eine Vorbedingung für die Erneuerung der Benennung. Die Position der technischen Dienste gegenüber den Herstellern sollte gestärkt werden, insbesondere ihr Recht bzw. ihre Verpflichtung, unangekündigte Fabrikkontrollen sowie physische Kontrollen oder Laborprüfungen der von dieser Verordnung erfassten Kfz-Produkte durchzuführen, um sicherzustellen, dass die Hersteller auch nach Erlangung der Typgenehmigung für ihre Kfz-Produkte die Vorschriften weiterhin einhalten.