Erwägungsgrund 102 32023R1114
Signifikante vermögenswertereferenzierte Token können als Tauschmittel und für großvolumige Zahlungstransaktionen verwendet werden. Da solche großen Volumina spezifische Risiken für die geldpolitischen Transmissionskanäle und die Währungshoheit darstellen können, sollte der EBA die Aufgabe übertragen werden, die Emittenten vermögenswertereferenzierter Token zu beaufsichtigen, sobald die entsprechenden Token als signifikant eingestuft wurden. Bei dieser Aufgabenübertragung sollte der sehr speziellen Art der Risiken, die mit vermögenswertereferenzierten Token verbunden sind, Rechnung getragen werden, und es sollte kein Präzedenzfall für etwaige andere Gesetzgebungsakte der Union über Finanzdienstleistungen geschaffen werden.