Erwägungsgrund 80 32023R1114
Im Interesse des Verbraucherschutzes sollten die gemäß dieser Verordnung zugelassenen Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen bestimmte Aufsichtsanforderungen erfüllen. Diese Aufsichtsanforderungen sollten als fester Betrag oder anteilig zu den im Vorjahr angefallenen fixen Gemeinkosten der Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen festgelegt werden, je nachdem, welche Art von Dienstleistungen sie erbringen.