Art. 63 32021D0509
Der Hohe Vertreter legt dem PSK zweimal jährlich oder auf Ersuchen des PSK einen Bericht über die Durchführung der Unterstützungsmaßnahmen vor. Diese Berichte umfassen die politischen, operativen und finanziellen Aspekte der Unterstützungsmaßnahme. Sie umfassen die wichtigste gelieferte Ausrüstung, eine Bewertung der Wirksamkeit der Unterstützungsmaßnahme sowie der Verwaltung und Verwendung der Vermögenswerte und eine Aktualisierung der Konfliktsensitivitäts- und Kontextanalyse sowie der Risiko- und Folgenabschätzung. Der EAD und die Verwalter legen dem Ausschuss und den einschlägigen Ratsgremien regelmäßig ausführlichere Informationen über die Durchführung der Unterstützungsmaßnahmen, unter anderem über die Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit Vorkehrungen für die Überwachung und Evaluierung, Kontrollen und Sicherungsmaßnahmen durchgeführt wurden, vor. Die Vorlagen zielen darauf ab, Informationen jährlich die Entwicklungen bei der Durchführung der Unterstützungsmaßnahmen zu erfassen.