Erwägungsgrund 11 32023L2413
Infolge des raschen Anstiegs der Elektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Quellen und der zunehmend wettbewerbsfähigen Kosten ist es möglich, damit einen wachsenden Anteil der Energienachfrage zu decken, etwa durch den Einsatz von Wärmepumpen für die Raumheizung oder industrielle Niedertemperaturverfahren, von Elektrofahrzeugen im Verkehr oder Elektroöfen in bestimmten Industriezweigen. Aus erneuerbaren Energiequellen gewonnene Elektrizität kann auch zur Herstellung synthetischer Kraftstoffe für den Verbrauch in schwer zu dekarbonisierenden Bereichen des Verkehrs, etwa im Luft- und Seeverkehr, verwendet werden. Mit einem Rahmen für die Elektrifizierung muss eine belastbare und effiziente Koordinierung ermöglicht werden, und Marktmechanismen müssen ausgeweitet werden, um Nachfrage und Angebot räumlich und zeitlich aufeinander abzustimmen, für Investitionen in die Flexibilität zur sorgen und die Integration eines hohen Anteils an Elektrizität aus unsteten erneuerbaren Energiequellen zu unterstützen. Die Mitgliedstaaten sollten daher sicherstellen, dass der Einsatz von Elektrizität aus erneuerbaren Quellen weiterhin in angemessenem Tempo ansteigt, um die steigende Nachfrage zu befriedigen. Zu diesem Zweck sollten die Mitgliedstaaten einen Rahmen schaffen, der marktkompatible Mechanismen umfasst, um die verbleibenden Hindernisse für sichere und angemessene Elektrizitätsnetze, die für große Mengen von Energie aus erneuerbaren Quellen geeignet sind, sowie für vollständig in das Elektrizitätssystem integrierte Speicheranlagen zu beseitigen. Mit diesem Rahmen sollten insbesondere die noch bestehenden Hindernisse beseitigt werden, etwa nichtfinanzielle Hindernisse wie das Fehlen unzureichender digitaler und personeller Ressourcen auf Seiten der Behörden für die Bearbeitung von immer mehr Genehmigungsanträgen.