Richtlinie (EU) 2023/2413 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Oktober 2023 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2018/2001, der Verordnung (EU) 2018/1999 und der Richtlinie 98/70/EG im Hinblick auf die Förderung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Aufhebung der Richtlinie (EU) 2015/652 des Rates
Die Verpflichtungen aus der Richtlinie 98/70/EG hinsichtlich der Überwachung von und Berichterstattung zu Treibhausgaseinsparungen sollten gestrichen werden, damit die Berichterstattungspflichten nicht doppelt geregelt werden.
Erwägungsgrund 97 32023L2413Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen