Erwägungsgrund 58 32023L2413
Grundsätzlich sollten die Mitgliedstaaten gleiche Wettbewerbsbedingungen für kleine dezentrale Stromerzeugungs- und -speichersysteme, auch durch Batterien und Elektrofahrzeuge, sicherstellen — einschließlich des Engpassmanagements und der Erbringung von Flexibilitäts- und Regelreserveleistungen, und zwar ohne Diskriminierung gegenüber anderen Stromerzeugungs- und -speichersystemen und ohne unverhältnismäßigen Verwaltungs- oder Regulierungsaufwand —, damit diese in der Lage sind, an den Strommärkten teilzunehmen. Die Mitgliedstaaten sollten Eigenverbraucher und Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften ermutigen, sich aktiv an diesen Strommärkten zu beteiligen, indem sie Flexibilitätsleistungen durch Laststeuerung und Speicherung, auch durch Batterien und Elektrofahrzeuge, anbieten.