Erwägungsgrund 30 32023L2413
Um die Akzeptanz in der Öffentlichkeit von Projekten im Bereich Energie aus erneuerbaren Quellen zu erhöhen, sollten die Mitgliedstaaten geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Beteiligung lokaler Gemeinschaften an Projekten im Bereich Energie aus erneuerbaren Quellen zu fördern. Die Bestimmungen des am 25. Juni 1998 in Aarhus unterzeichneten Übereinkommens der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten, insbesondere die Bestimmungen über die Öffentlichkeitsbeteiligung und den Zugang zu Gerichten, bleiben anwendbar.