Erwägungsgrund 68 32023L2413
Da die Bedeutung der Fernwärme- und Fernkälteversorgung gestiegen ist und diese Netze auf die Integration eines höheren Anteils von Energie aus erneuerbaren Quellen ausgerichtet werden müssen, sollten die Betreiber von Fernwärme- und Fernkältesystemen dazu angehalten werden, Drittanbietern von Energie aus erneuerbaren Quellen und von Abwärme und -kälte Zugang zu Fernwärme- oder Fernkältesystemen mit einer Leistung von mehr als 25 MW zu gewähren.