Erwägungsgrund 94 32023L2413
Der Anwendungsbereich der Richtlinie 98/70/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sollte geändert und an die Richtlinie (EU) 2018/2001 angepasst werden, damit hinsichtlich der Ziele für die Dekarbonisierung von Kraftstoffen im Verkehr keine doppelten Regelungen geschaffen werden.