Erwägungsgrund 27 32023L2413
Die Mehrfachnutzung von Flächen für die Erzeugung erneuerbarer Energie und andere Land-, Binnengewässer- und Seenutzungen, wie beispielsweise Nahrungsmittelerzeugung, Naturschutz oder Wiederherstellung der Natur) verringert die Einschränkungen für die Land-, Binnengewässer- und Seenutzung. In diesem Zusammenhang ist die Raumplanung ein wesentliches Instrument, um Synergien für die Land-, Binnengewässer- und Seenutzung frühzeitig zu ermitteln und zu steuern. Die Mitgliedstaaten sollten Mehrfachnutzungen der Gebiete untersuchen, ermöglichen und begünstigen, die aufgrund der beschlossenen Raumplanungsmaßnahmen festgelegt wurden. Zu diesem Zweck sollten die Mitgliedstaaten erforderlichenfalls Änderungen der Land- und Seenutzung erleichtern, sofern die unterschiedlichen Nutzungsarten und Tätigkeiten miteinander kompatibel sind und nebeneinander bestehen können.