Erwägungsgrund 22 32023L2413
Eine weitere Vereinfachung und Verkürzung der administrativen Genehmigungsverfahren für Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie, einschließlich Energieanlagen, die verschiedene Quellen erneuerbarer Energie kombinieren, Wärmepumpen, Energiespeicher am selben Standort, einschließlich Anlagen zur Speicherung von Elektrizität und Wärme, sowie Anlagen, die für den Anschluss solcher Anlagen, der Wärmepumpen und der Energiespeicher und die Integration von erneuerbarer Energie in Wärme- und Kältenetze auf koordinierte und harmonisierte Weise benötigt werden, ist erforderlich, um sicherzustellen, dass die Union ihre hochgesteckten Klima- und Energieziele für 2030 und das Ziel der Klimaneutralität bis 2050 erreicht, wobei der Grundsatz der Schadensvermeidung des europäischen Grünen Deals berücksichtigt werden und die interne Verteilung der Zuständigkeiten in den Mitgliedstaaten davon unberührt bleiben sollte.