Erwägungsgrund 2 32023L2413
Energie aus erneuerbaren Quellen spielt bei der Verwirklichung dieser Ziele eine wesentliche Rolle, da derzeit über 75 % der gesamten THG-Emissionen in der Union auf den Wirtschaftszweig Energie entfallen. Durch die Verringerung dieser THG-Emissionen kann Energie aus erneuerbaren Quellen auch zur Bewältigung umweltbezogener Herausforderungen, z. B. des Verlusts an biologischer Vielfalt, und zur Verringerung der Umweltverschmutzung im Einklang mit den Zielen der Mitteilung der Kommission vom 12. Mai 2021 mit dem Titel „Auf dem Weg zu einem gesunden Planeten für alle EU-Aktionsplan: „Schadstofffreiheit von Luft, Wasser und Boden“ beitragen. Der Übergang zu einer grünen, auf erneuerbarer Energie gestützten Wirtschaft wird dazu beitragen, die Ziele des Beschlusses (EU) 2022/591 des Europäischen Parlaments und des Rates zu erreichen, der auch darauf abzielt, den Zustand der Umwelt zu schützen, wiederherzustellen und zu verbessern, indem unter anderem der Rückgang der biologischen Vielfalt aufgehalten und diese Tendenz umgekehrt wird. Aufgrund der geringeren Anfälligkeit der Energie aus erneuerbaren Quellen für Preisschocks im Vergleich zu fossilen Brennstoffen kann der Energie aus erneuerbaren Quellen eine zentrale Funktion bei der Bekämpfung der Energiearmut zukommen. Erneuerbare Energie kann auch mit weitreichenden sozioökonomischen Vorteilen einhergehen, indem neue Arbeitsplätze geschaffen werden und die Wirtschaft vor Ort gefördert wird, während der wachsenden Nachfrage nach Technologie im Bereich erneuerbare Energie auf dem Binnenmarkt und weltweit Rechnung getragen wird.